Beim Verkauf Ihrer Immobilie gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um einen möglichst hohen Verkaufserlös erzielen zu können. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zum Thema Grundsteuer Immobilien in Kürze
- Durch die Grundsteuerreform wird die Grundsteuer in Deutschland ab 2022 neu berechnet.
- Seit dem 1.1.2022 wird der Wert aller Grundstücke in Deutschland neu ermittelt.
- Alle Immobilien-Eigentümerinnen und -Eigentümer müssen ab 1.7.2022 eine zusätzliche Steuererklärung über das Elster-Portal abgeben. Diese muss bis zum 31.10.2022 eingereicht werden.
- Betroffen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz.
- Mit der Grundsteuer C wird eine neue Variante der Grundsteuer eingeführt, die auch für brach liegendes Bauland gilt.
- Die neue Grundsteuer muss erst ab 2025 gezahlt werden.
- Hier können Sie Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich bewerten lassen.
Grundsteuer Deutschland - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie wird einmal im Jahr gezahlt. Grundsteuerpflichtig sind alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen. Auch wenn man ein Erbbaurecht besitzt, muss man Grundsteuer zahlen.
Die kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da es 2022 eine zusätzliche Grundsteuer gibt – die Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke.
Seit 2010 sind die Einnahmen aus der Grundsteuer bundesweit von 11,31 auf zuletzt 14,68 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von fast 30 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr sind die Grundsteuer-Einnahmen 2020 um 1,6 Prozent gestiegen.
Die Grundsteuer in Deutschland ist nach der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer die drittwichtigste kommunale Steuereinnahme. Über die Gewerbesteuer haben die Kommunen im Jahr 2020 sogar mehr als 45 Milliarden Euro eingenommen.
Die Werte, die zur Berechnung der Grundsteuer benutzt wurden, waren veraltet und regional sehr unterschiedlich. Vor allem zwischen Ost und West gab es hier Differenzen. Aber auch innerhalb eines Ortes konnte es durch die alten Zahlen zu großen Unterschieden kommen. So konnten für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfallen. In manchen Fällen unterschieden sich die Werte um das Vierfache. Das verstößt gegen die Verfassung.
Die Methode zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich nicht. Nach wie vor ist der Grundstückswert die Basis zur Berechnung der Grundsteuer. Er wird multipliziert mit der Grundsteuermesszahl und dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz. Was sich ändert ist die Bewertung der Grundstücke. Weitere Infos und eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie können Sie hier anfordern.
Seit dem 1.1.2022 wird der Wert aller 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu berechnet. Das soll zu einer gerechteren Grundsteuer führen.
Die Grundstückwerte basierten davor auf Daten von 1963 in den alten und von 1935 in den neuen Bundesländern. Das führte dazu, dass auch innerhalb derselben Stadt gleichwertigen Grundstücke unterschiedlich bewertet wurden und somit zum Teil stark unterschiedlich hohe Grundsteuer gezahlt werden musste. Das ist aber verfassungswidrig. Grundbesitzer müssen also damit rechnen, dass ihr Finanzamt sie in Kürze zur Abgabe einer Grundsteuererklärung auffordert.
Zudem wird mit der Grundsteuer C eine neue Variante der Grundsteuer Deutschland eingeführt, die auch für brach liegendes Bauland gilt. Durch diese Einführung sollen die Eigentümer animiert werden, ihr Grundstück zu bebauen.
Die Grundsteuer wird auch künftig in drei Schritten berechnet: Der Wert des Grundbesitzes mal die Steuermesszahl mal den kommunalen Hebesatz. Die Grundsteuer bleibt somit wertabhängig.
Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer dann erst ab dem Jahr 2025. Bis dahin gelten weiter die alten Sätze.
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Um die Grundsteuerreform umzusetzen, müssen alle Immobilien-Eigentümer eine zusätzliche Steuererklärung abgeben, in der sie Angaben zum Wert ihres Eigentums machen. Das gilt für alle Grundstücke – egal ob darauf eine Gartenlaube steht, ein Ein- oder ein Mehrfamilienhaus. Auch auf unbebaute Flächen muss eine Erklärung abgeben werden. Diese zusätzliche Steuererklärung muss ab dem 1. Juli 2022 über das Elster-Portal eingegeben werden. Die Frist ist kurz: Nur bis zum 31. Oktober 2022 hat man Zeit, um die Daten fürs eigene Grundstück zu erfassen.
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Nein. Die Erhebung der Daten ist eine einmalige Sache.
Für Wohngrundstücke ist eine Reihe von Angaben erforderlich:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Diese Angaben muss der Grundstückseigentümer in einer Feststellungserklärung an sein Finanzamt übermitteln. Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022.
Der Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt zur Wertermittlung eines Grundstücks und damit auch einer Immobilie. In der Regel wird er aus den Transaktionen der jüngeren Vergangenheit errechnet. Es fließen aber auch Schätzungen in den Wert ein. Zuständig ist der jeweilige Gutachterausschuss, der den Bodenrichtwert für die einzelnen Gebiete in einer Stadt ermittelt und festlegt.
Grundstückseigentümer werden durch eine öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, die Grundsteuer-Angaben zu übermitteln. Die neuen Angaben können ab Juli 2022 über die Online-Steuerplattform Elster erfolgen. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die Länder werden die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.
Um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten, wird der Grundstückswert mit der Steuermesszahl multipliziert. Steuermesszahlen sind Tausendsätze. Sie werden also nicht auf Prozent erhoben, sondern auf Promille. In Ost und West gibt es unterschiedliche Messzahlen, was daran liegt, dass die Grundstückswert in den neuen Bundesländern deutlich älter. Mit der Neubewertung der Grundstücke 2022 wird die Messzahl gesenkt, damit die höheren Grundstückswerte, die die Neubewertung mit sich bringt, nicht zu einer spürbar höheren Belastung der Menschen führen.
Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, mit dem einzelne Kommunen die Höhe der Grundsteuer beeinflussen können. Städte und Gemeinden legen dazu einen individuellen Wert fest, um die Grundsteuer zu berechnen.
Die Höhe des Grundsteuer-Hebesatzes wird von der Kommune, also der Stadt oder Gemeinde, festgelegt. Der durchschnittliche Hebesatz deutschlandweit liegt bei 380. Tatsächlich variieren die Sätze von 0 bis 1050 Punkten. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gibt es mehrere ländlichen Kommunen, die den Hebesatz auf null gesetzt haben. Den bundesweit höchsten Hebesatz hat aktuell Lautertal in Hessen mit 1050 Punkten. Auch auf den Plätzen zwei und drei finden sich Kommunen aus Hessen.
Laut einer Erhebung von IW Consult im Auftrag von Haus & Grund ist die Grundsteuer in Witten, Nordrhein-Westfalen, am höchsten. Dort zahlt man für ein Einfamilienhaus eine Grundsteuer von 771 Euro pro Jahr. Auch Offenbach und Mülheim an der Ruhr haben eine sehr hohe Grundsteuer mit jeweils mehr als 750 Euro pro Jahr. In der Studie wurden die 100 größten deutschen Städte untersucht. Im Schnitt liegt die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus bei 478 Euro.
Neben den Städten Bremen und Berlin ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit der durchschnittlich höchsten Grundsteuerbelastung. In Berlin sind es 686 Euro, in Bremen 568 und in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 535 Euro.
Nur in fünf der 100 größten deutschen Städte liegt die jährliche Grundsteuer für ein Einfamilienhaus unter 350 Euro. Es sind: Gütersloh (323), Regensburg (335), Reutlingen (339), Ratingen (339) und Konstanz (347). Im Schnitt liegt die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus bei 478 Euro.
In Süddeutschland ist die Grundsteuerbelastung generell niedriger als im Norden. Am wenigsten Grundsteuer auf ein Einfamilienhaus zahlt man im Schnitt in Rheinland-Pfalz mit 385 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg (402) und Bayern (419).
In der Regel wird sich die Grundsteuer 2022 in Deutschland nicht erhöhen.
Die bisherigen Grundstückwerte, die die Basis zur Berechnung der Grundsteuer bilden, sind 60 bzw. 85 Jahre alt. Bei der neuen Bewertung werden die Grundstückswerte massiv ansteigen. Um nicht gleichzeitig eine hohe Zusatzbelastung zu erwirken, wird die Steuermesszahl gesenkt. So soll es zu einer gleichbleibenden Steuerbelastung aller Bürger kommen. Natürlich kann das in einzelnen Fällen dazu führen, dass die individuelle Grundsteuer steigt. Umgekehrt wird es aber auch Fälle geben, wo nach der Neubewertung weniger Grundsteuer zu zahlen ist.
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Zum Teil liegt das an der Masse der Daten, die hier verarbeitet werden muss: Bundesweit müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu erfasst werden. Zudem ist davon auszugehen, dass trotz der kurzen Frist nicht alle Grundstückseigentümer zeitgerecht liefern werden.
Nein. Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Im Bereich der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten Länder das Bundesmodell um. Im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke) weichen die Länder Saarland und Sachsen lediglich bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden hingegen ein eigenes Grundsteuermodell an.
Bislang gab es nur zwei Arten von Grundsteuer: Die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und die Grundsteuer B auf Wohnimmobilien. Künftig wird es auch eine Grundsteuer C geben. Sie gilt auf brach liegende Flächen, die für Wohnbau genutzt werden dürfen. Diese Baulandsteuer hat es in den frühen 1960er-Jahren schon einmal gegeben. 2022 wird sie wieder eingeführt. Die Politik erhofft sich, dass Grundstücksbesitzer, die ihr Bauland bislang brach liegen lassen, so zu einer Bebauung animiert werden.
Die neue Grundsteuer 2022 betrifft im Prinzip alle. Haus- oder Wohnungsbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, müssen die neue Grundsteuer ab 2025 zahlen. Aber auch Mieter sind betroffen, denn die Grundsteuer wird in der Regel über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben.
Haus- oder Wohnungsbesitzer sind grundsteuerpflichtig. Auch bei land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken wird eine Grundsteuer fällig. Und nach der Grundsteuerreform 2022 gibt es mit der Grundsteuer C auch eine Grundsteuer, die auf baureifes Brachland erhoben wird. Wer seine Immobilie vermietet, gibt die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten an die Mieter weiter.
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer in Deutschland ist neben dem Wert des Grundstücks der kommunale Hebesatz. Städte und Gemeinden können über diesen Faktor steuern, wie hoch die Belastung ausfällt. Besonders niedrig ist die Grundsteuer aktuell in Gütersloh, Regensburg und Reutlingen. Besonders hoch ist die Grundsteuer in Witten, Offenbach und Mülheim. Im Schnitt liegt die jährliche Grundsteuerbelastung für ein Einfamilienhaus bei 478 Euro.
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Vermieter geben die Grundsteuer über die Nebenkosten an ihre Mieter weiter. Es ist jedoch nicht gesagt, dass die neue Grundsteuer 2022 zu einer höheren Belastung führen muss. Die Neubewertung der Grundstücke kann tatsächlich auch zu einer Entlastung führen. Unterm Strich soll die Höhe der bundesweiten Einnahmen durch die Reform aber konstant blieben. Bei der Grundsteuerreform geht es vor allem darum, eine gerechtere Belastung für gleichwertige Grundstücke zu erzielen.
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